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Entsprechend der neuen Energieausweisverordnung (EnEV2007) sind Energieausweise für Wohngebäude im Baubestand ab dem 1. Juli 2008 Pflicht. Der Energieausweis ist auf Grundlage des tatsächliche Verbrauchs oder des berechneten Energiebedarfs auszustellen.
Bis zum 30.09.2008 bestand dabei noch die Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis.
Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen von mindestens drei aufeinander folgenden Jahren. Der ermittelte Verbrauchskennwert ist abhängig vom Nutzerverhalten der Bewohner. Er wird im sogenannten Bandtacho eingetragen und kann die
Grundlage für Sanierungsmaßnahmen bilden. Der Verbrauchsausweis kann nur für Bestandsgebäude erteilt werden.
Für den Bedarfsausweis wird ein Normverbrauch in kWh/m²a (Kilowattstunden pro m² und Jahr) ermittelt, der anzeigt, ob tendenziell ein hoher oder niedriger Energieverbrauch zu erwarten ist. In diesen fließen alle für die energetische
Qualität eines Gebäudes verantwortlichen Faktoren ein: Dämmungsstandard, Anlagentechnik sowie Umwandlungsverluste des eingesetzten Energieträgers. Der Bedarfsausweis kann für Bestandsgebäude und Neubauten erteilt werden.
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